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Der Veranstalter Peter Krinninger ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.
Krinninger richtete 2008 den Extremlauf auf der Zugspitze, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, aus. Wir berichteten. Auch trägt der Veranstalter laut dem Amtsgericht Garmisch-Patenkirchen keine Mitschuld daran, dass sich neun weitere Sportler verletzten.
Richter Paul Pfluger ist der Ansicht, dass die Teilnehmer hinreichend informiert waren und es unmöglich ist die Teilnehmer auf entsprechende Kleidung hin zu kontrollieren. Es ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung einlegen wird.
sjf