Wir haben bereits über den Extremlauf auf der Zugspitze im Jahr 2008, bei dem zwei Menschen umkamen, berichtet. Am 23. November begann der Prozess vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen, da der Veranstalter den Strafbefehl über 13.500 Euro nicht akzeptierte, welcher am 6. Juli dieses Jahres erlassen wurde.
Der Veranstalter Peter Krinninger ist überzeugt nicht Schuld am Tod der beiden Läufer zu sein und hat den damaligen Schuldspruch abgelehnt. Zu Beginn des Prozesses wiederholte er dies.
Das Urteil wird nach fünf Verhandlungstagen am 1. Dezember erwartet.
sjf