Ein Bußgeld in Höhe von 200 Franken (etwa 135 Euro) sollen Nacktwanderer in der Schweiz drohen. Um genau zu sein, sollen Wanderer im Kanton Appenzell-Innerrhoden für das Adams- und Evakostüm bezahlen, wenn es nach dem neustem Gesetzentwurf der Kantonsregierung vom 28. Januar geht.
Grund hierfür ist, dass im vergangenen Herbst eine Gruppe von Nudisten andere Wanderer mit den nackten Tatsachen belästigten. Des Weiteren berichteten die Nacktwanderer im Internet über ihre Erlebnisse mit dem Ergebnis, dass sich der Kanton vor Nachahmern im großen Stil fürchtet, sobald es warm ist.
sjf