Wie bereits erwähnt, kam es am 13 Juli bei einem Extremberglauf auf der Zugspitze zu einem tödlichen Zwischenfall. Es starben zwei Menschen, die am Lauf teilnahmen, an Erschöpfung und Unterkühlung.
Viele Teilnehmer starteten damals leichtbekleidet und am 27. Juli schrieb ich, dass die Staatsanwaltschaft München gegen den Veranstalter ermittelt unter anderem wegen einer Mitverantwortung. Damit war das Thema erst Mal beendet. Bis jetzt, denn am 14. November vermeldete Stern.de, dass die Staatsanwaltschaft München II einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen den Veranstalter des Zugspitzenlaufs beantragt.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind nachvollziehbar. Auch wird von einer Mitverantwortung ausgegangen. Nachdem Strafbefehl soll der Veranstalter „zu einer Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt werden“. Dies hat zur Folge, dass er nicht als vorbestraft gilt. In Anbetracht das der Veranstalter bereits vor 14 Jahren schon mal in die Presse geriet, weil bei einem Event jemand tödlich verunglückte, würde dies für ihn ein mildes Urteil bedeuten.
Mutet uns der Staat nicht etwas zu viel zu, wenn es um unsere Gesundheit geht? Auf jeder Zigarettenschachtel steht der Hinweis: Rauchen gefährdet ihre Gesundheit. Auch gibt es ein Nichtraucherschutzgesetz. In diesem Bereich werden wir also darauf aufmerksam gemacht, dass wir unverantwortlich mit unserer Gesundheit umgehen. Um uns vor Gefahren zu schützen, wurde auch die Gurtanschnallpflicht eingeführt. Die Liste ließe sich weiterführen. Dies ist aber nicht Sinn der Sache. Die Frage lautet: Warum wird bei Extremsportarten nicht staatlich eingegriffen? Warum gibt es keine gesetzliche Auflage, die dafür sorgt, dass keine leichtbekleideten Sportler an Läufen mit erheblichen Temperatur- und Wetterschwankungen teilnehmen dürfen?
Eine gesetzliche Auflage würde sicher zu einem großen Raunen in Sportlerkreisen führen aber solche tragischen Zwischenfälle ließen sich verringern. Auch würde die Gesundheitskasse weniger belastet, da weniger Verletzungen behandelt werden müssen. Zur Not kann eingeführt werden, dass jeder Teilnehmer mit seiner Unterschrift für seine Gesundheit die Verantwortung selbst trägt.
sjf