Gestern Mittag, 13. Juli, kam es bei einem Extremberglauf auf der Zugspitze zu zwei Toten. Ein 41-jähriger und 45-jähriger Mann starben auf über 2.900 Meter an Erschöpfung und Unterkühlung. Einer von ihnen benötigte nur zehn Minuten zum Ziel. Ein Wetterumschwung überraschte die insgesamt 550 Sportler, die bei 13 Grad Celsius zum Teil in kurze Hosen und T-Shirts starteten. Eine direkte Warnung der Bergwacht oder des Veranstalters gab es nicht. Die Staatsanwaltschaft prüft ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter einleitet.
Dies wirft die Frage auf: Wer trägt eigentlich die Verantwortung bei Extremläufen? Tragen die Sportler keine Mitschuld, wenn sie leicht bekleidet die Zugspitze hinauflaufen?
Der Veranstalter, die getgoing GmbH, hätte den Extremlauf abbrechen können und zwar so, dass alle Läufer informiert gewesen wäre. Letztes Jahr soll dies der Fall gewesen sein. Warum er es diesmal nicht wurde, lässt sich vielleicht dadurch erklären, dass getgoing die Teilnehmer nicht enttäuschen wollte und es dadurch zu einem späten Abbrauch kam. Bei dem ein Teil nicht mehr erreicht werden konnte.
Aber warum die Läufer so leichtsinnig, dass sie leicht bekleidet auf die Strecke gingen? Es ist bekannt, dass sich das Wetter schnell in den Bergen ändern kann. Auch schneite es schon ein paar Tage vorher. Einen Rucksack mit warmer Kleidung für Notfälle mitzunehmen ist vermutlich zu viel verlangt. Es reicht aber definitiv nicht aus, diesen am Ziel zu deponieren. Es kann immer vorkommen, dass aus Verletzungsgründen oder aus Erschöpfung das Ziel nicht erreicht wird. Was ist dann?
Vielleicht sollte ein Startverbot eingeführt werden, wonach Läufer, die zu leicht bekleidet sind und keine dickere Jacke oder warmen Pullover mitführen, ausgeschlossen werden. Nur ist so etwas durchsetzbar und welche Möglichkeiten gibt es noch, um weitere solcher Todesfälle zu verhindern?
sjf